Allgemeines bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP)
Durch ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) werden nicht geregelte Bauteile und Bauarten allgemein anwendbar gemacht. Die Erteilung erfolgt auf Grundlage der Landesbauordnung von bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen.