Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Die Verwendbarkeit von nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten werden durch eine Allgemeinde bauaufsichtlche Zulassung (abZ) geregelt, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Grundlage der Landesbauordnung erteilt werden.