Brandschutzverglasungen (Klassifizierung)
Als Brandschutzverglasungen werden geprüfte Systeme aus Rahmen und Ausfachung (Glas), Dichtstoffen und Hilfsstoffen bezeichnet, die einem Brandüberschlag über den Prüfzeitraum hinweg, die folgenden Widerstände gemäß DIN EN 357 „Brandschutzverglasungen aus durchsichtigen oder durchscheinenden Glasprodukten“ entgegensetzen:
- Tragfähigkeit R
- Raumabschluss E
- Strahlungsminderung W
- Isolation I
- Rauchschutz S
- Selbstschließend C
Die Klassifizierung eines Systems setzt sich immer aus einer Kombination von einem oder mehreren Buchstaben und den zugehörigen Minuten der Widerstandszeit zusammen.
Der Buchstabe G (Bezeichnung aus der DIN 4102) entspricht dem Buchstaben E (Bezeichnung für Raumabschluss aus DIN EN 357), der Buchstabe F hat die Entsprechung EI (Raumabschluss und Isolation).
Weitere Anforderungen sind in DIN 4102 „Brandschutzverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ und DIN EN 13501-1 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ formuliert.
Die sachgerechte Verarbeitung des Systems darf nur von/durch den Antragsteller der Zulassung des Brandschutzsystems – zertifizierten Unternehmen nach den Vorgaben der abZ oder der ZiE erfolgen.
Feuerhemmend:
Baurechtliche Benennung der MVV TB, entspricht einem Feuerwiderstand von 30 Minuten, z.B. F (EI) 30
Hochfeuerhemmend:
Baurechtliche Benennung der MVV TB, entspricht einem Feuerwiderstand von 60 Minuten, z.B. F (EI) 60.
Feuerbeständig:
Baurechtliche Benennung der MVV TB, entspricht einem Feuerwiderstand von 90 Minuten, z.B. F (EI) 90
Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 für Brandschutzverglasugen:
Feuerwiderstandsklasse G (E):
Lichtdurchlässige Bauteile, die entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern, jedoch den Durchtritt der Wärmestrahlung nicht wesentlich behindern.
Feuerwiderstandsklasse F (EI):
Lichtdurchlässige Bauteile, die entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer zusätzlich auch den Durchtritt der Wärmestrahlung gemäß DIN 4102 behindern.