Ballwurfsicherheit
Ballwurfsichere Verglasungen werden gemäß DIN 18032-3 geregelt. Ballwurfsicherheit gilt als erreicht, wenn Bauelemente bei mechanischer Beanspruchung durch Bälle ohne wesentliche Veränderung der Elemente und ihrer Unterkonstruktion funktionsfähig bleiben. Die vorab genannte Norm beschreibt ein Verfahren, nach welchem die Ballwurfsicherheit von Bauelementen für Sporthallen (z.B. Fenster, Türen, Verglasungen) geprüft wird. Dieses Prüfverfahren gilt für alle Bauelemente, welche im Halleninnenraum von fachfolgenden Balltypen getroffen werden können: Fuß-, Hand-, Hockey-, Medizin-, Tennis-, Prell- und Volleyball.